Veranstaltung: | BDKJ Konferenzen 19. bis 21.10.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 5.5.2 Antrag zur Amtszeitverlängerung der Diözesanleitung BDKJ/BJA |
Antragsteller*in: | Wahlausschuss (dort beschlossen am: 29.08.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2018, 16:38 |
5.2: Satzung_Amtszeitverlängerung Diözesanleitung BDKJ/BJA
Antragstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen,
dass die Amtszeit der Diözesanleitung BDKJ/BJA von 3 auf 4 Jahre erhöht wird.
Hierzu wird in der Satzung §15 Absatz 2 wie folgt geändert:
[…] Sie werden von der BDKJ-Diözesanversammlung für vier Jahre gewählt und vom
Bischof in Personalunion zur Leitung des Bischöflichen Jugendamtes (BJA) der
Diözese Rottenburg-Stuttgart ernannt.
Begründung
Der Wahlausschuss war mit der Leitung im Gespräch. Daraus hat sich ergeben, dass die Fülle und Komplexität der Aufgaben der Leitung in 3 Jahren nur unzureichend auszuführen sind. Um eine nachhaltige Arbeit im BDKJ besser gestalten zu können, Prozesse auf Leitungsebene genauer strukturieren und umsetzen zu können halten wir es für sinnvoll, die Amtszeit von 3 auf 4 Jahre zu erhöhen.
Weiter Begründung erfolgt mündlich.
Kommentare
Sven Kroll:
Dome (KjG Geist):
Dome (KjG Geist):
Benjamin Wahl: