Veranstaltung: | BDKJ Konferenzen 19. bis 21.10.2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 10.10.6 Unterstützungsstruktur in juristischen Fragen |
Antragsteller*in: | Ministrantinnen und Ministranten (dort beschlossen am: 14.09.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.09.2018, 13:56 |
10.6: Unterstützungsstruktur in juristischen Fragen
Antragstext
Die BDK Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Diözesanleitung BDKJ/BJA präsentiert der Diözesanversammlung im Frühjahr
2019 einen Bericht, über Unterstützungsangebote zu juristischen
Rahmenbedingungen von Jugendarbeit.
Der Bericht umfasst:
- eine Darstellung bisheriger Unterstützungsangebote
- die Beantwortung der Frage, inwiefern bereits Personal mit diesen Themen
betraut ist (bspw. über die Stellenbeschreibung, bereichsübergreifende
Aufgaben, o.ä. ...)
- eine Einschätzung der Diözesanleitung dazu, für welche juristischen
Aspekte (GEMA, Hygiene, Datenschutz, Urheberrecht, …) der BDKJ in Zukunft
Unterstützungsangebote leisten kann
- eine Stellungnahme dazu, ob die Diözesanleitung sich für eine
entsprechende Infrastruktur überhaupt verantwortlich fühlt
Begründung
Mit der Durchführung und Organisation von Angeboten in der Jugendarbeit ist an vielen Stellen auf geltendes Recht, bestehende Regelungen oder sonstige Gesetze zu achten:
Die bestehenden Bildungsangebote für Leitungen thematisieren schwerpunktmäßig die Aufsichtspflicht sowie den Kinder- und Jugendschutz. Weitere Themen wie Hygiene, Urheberrecht, Datenschutz (u.a.) sind allerdings nicht minder relevant, jeweils mit einzuhaltenden Regelungen verbunden und weniger häufig Teil von Bildungsangeboten.
In der Praxis resultiert dies in Halbwissen und Mutmaßungen um juristisch Gesetztes. Falls überhaupt Nachforschungen angestellt werden, sehen sich Verantwortliche mit der teilweise hohen Komplexität der juristischen Realität und Informationsbeschränkungen konfrontiert (z.B. Rahmenvertrag mit der GEMA).
Hilfs- und Unterstützungsangebote (z.B. in Broschüren, Internetauftritten, …) der Dekanate oder Jugendverbände – falls vorhanden – fordern eine ständige Überarbeitung und Rückbindung mit den juristischen Instanzen der Diözese. Sie binden viel Aufmerksamkeit und Zeit, da erzeugte Angebote tendenziell stets wieder veraltet sind.
Anstatt diese Themen jeweils getrennt in den Jugendverbänden und Dekanaten zu behandeln, halten wir ein entsprechendes Unterstützungsangebot auf Diözesanebene für sinnvoll. In Links zur Aufsichtspflicht und zum Kinder- und Jugendschutz hat die Homepage des BDKJ Rottenburg-Stuttgart bereits erste Schritte in diese Richtung vorzuweisen.
Die Frage, welche weiteren Unterstützungsmechanismen oder gar zuständiges Personal der BDKJ Rottenburg-Stuttgart bereits anbietet oder in Zukunft für realistisch hält, wollen wir mit diesem Antrag stellen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Dome (KjG Geist) (KjG), Eingereicht)
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